Was wird getestet

Durch einen online Kfz-Versicherungsvergleich können Sie sich einiges an Zeit und Mühen sparen, da Sie nicht mehr wie früher Angebote der verschiedenen Versicherungsvertreter einholen und für Ihre Zwecke prüfen müssen. An dem Vergleich von test-autoversicherung.de nehmen über 60 Versicherungsgesellschaften mit über 180 verschiedenen Tarifen teil. Die Basis für den Autoversicherung Vergleich bildet die mehrfach ausgezeichnete Tarifdatenbank des Vergleichsportals aspect-online.de.

Jeder einzelne Tarif wird von uns wiederum in über 80 verschiedene Tarifmerkmale zerlegt. Neben den Prämien werden auch alle Tarifeigenschaften und Tarifleistungen miteinander verglichen und bewertet. So können Sie sicher sein, eine Kfz-Versicherung zu finden, die speziell auf Ihren Bedarf zugeschnitten ist.

Haben Sie zum Beispiel ein neues Auto gekauft? Dann ist Ihnen das Tarifmerkmal des Neuwertersatzes sicherlich sehr wichtig und Sie werden diese Frage im online Vergleich mit „Ja“ beantworten. In ländlichen Gebieten legen Sie vermutlich Wert auf die Abdeckung von Marderschäden oder von Schäden, die beim Zusammenstoß mit Tieren entstehen. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung von Tarifmerkmalen und Leistungen, die im Vergleichsrechner berücksichtigt werden und anhand derer im Tarifvergleich mit Ihren Angaben die passenden und günstigen Tarife herausgefiltert werden:

Typklassen

Jedes Fahrzeug ist in eine Typklasse eingestuft, die Merkmale wie Diebstahl- und Schadenshäufigkeit und Aufwand für die Reparatur bestimmter Schäden für dieses Fahrzeug berücksichtigt. Diese fließen mit in die Beitragsberechnung ein. Die Typklasse kann im Vergleich anhand der Schlüsselnummern bestimmt werden.

Regionalklassen

Anhand Ihrer Zulassungsstelle bzw. Ihres Zulassungsbezirkes werden Sie in eine Regionalklasse eingestuft, die wiederum die Schadenshäufigkeit in dieser Region berücksichtigt. Oft haben die ländlichen Gebiete niedrigere Regionalklassen als die Städte, aber auch hier gibt es natürlich Ausnahmen. Die Regionalklasse wird im Vergleich über die Auswahl des Zulassungsbezirkes automatisch ermittelt.

Zweitwagen

Geht es in Ihrem Versicherungsvergleich um einen Zweitwagen, gibt es eventuell die Möglichkeit, diesen über einen speziellen Zweitwagentarif zu versichern, der für Sie günstiger ist. Bei manchen Versicherungsgesellschaften wird der Zweitwagen sogar zu den selben Bedingungen wie der Erstwagen versichert, auch wenn Sie dafür keinen eigenen Schadenfreiheitsrabatt haben.

Private oder geschäftliche Nutzung

Ob Sie das Fahrzeug auch geschäftlich nutzen, ist deshalb interessant, weil manche Versicherer spezielle Tarife für geschäftliche Nutzung anbieten. Andere Gesellschaften wiederum versichern zu „normalen“ Bedingungen, berücksichtigen dann aber Rabattmöglichkeiten, wie z.B. für Kinder oder Garagenabstellplatz nicht. Im Fall einer geschäftlichen Nutzung müssen Sie den genaueren Zweck benennen – sollte es sich dabei nur um Kundenbesuche handeln, sehen viele Versicherungsgesellschaften auch von einem Geschäftstarif ab. Für rein gewerbliche Zwecke dagegen, wie z.B. bei Taxis, müssen Sie sich individuell an die Versicherungsgesellschaft wenden.

Rabatte und Zuschläge zur Person des Versicherungsnehmers

Die persönlichen Angaben wie Alter und Geschlecht sind wichtig, weil es zum Beispiel spezielle Frauentarife oder Rabatte für im Haushalt lebende Kinder gibt. Sollte der Partner das Fahrzeug auch nutzen, kann ggf. auch ein Partnerrabatt genutzt werden. Wird aus Ihrem Geburtsdatum ersichtlich, dass Sie noch unter 25 sind, gibt es bei den meisten Versicherern einen nicht unerheblichen Aufschlag auf die Prämie. Ähnliches gilt oft auch für ältere Verkehrsteilnehmer, was daher rührt, dass die Unfallstatistiken sowohl in jungen als auch in älteren Jahren einen deutlichen Anstieg in der Unfallhäufigkeit verzeichnen.

Beruf/Berufsgruppe

Je nachdem, in welcher Berufsgruppe Sie sich befinden, kann es sein, dass ein Berufsgruppen-Rabatt oder -zuschlag auf die Prämie angerechnet wird. Banker oder Angestellte des öffentlichen Dienstes gelten hier zum Beispiel meist als Kunden mit geringerem Risiko. Sollten Sie hier aber vorsätzlich falsche Angaben machen, kann Ihnen das später teuer zu stehen kommen.

Firma/Arbeitgeber

Mitarbeiter bestimmter Firmen erhalten bei einigen Gesellschaften spezielle Nachlässe. Die Angabe des Arbeitgebers ist vor allem für B-Tarif-Berechtigte wichtig, da manche Versicherungsgesellschaften noch einen Nachweis des Arbeitgebers
über die B-Tarif-Berechtigung anfordern.

Anzahl und Alter der Fahrer

Wer fährt das Fahrzeug? Je nachdem, wie viele und welche Personen das Fahrzeug nutzen, kann es zu Aufschlägen kommen. Fährt zum Beispiel ein Kind oder der Partner unter 25 das Fahrzeug ebenfalls, kommt es in der Regel zu einer Erhöhung der Prämie.

Beitragszahlungsweise

Sollten Sie eine andere Zahlungsweise als „jährlich“ wählen, kann es je nach Versicherungsunternehmen zu Aufschlägen (üblich: 3%-5%) kommen. Ähnlich ist es bei der Zahlungsart: Manche Versicherer, vor allem die Direktversicherer, bestehen auf dem Lastschrifteinzugsverfahren, bei anderen ist die Zahlung sowohl per Lastschrift als auch per Rechnung möglich. Vereinzelt kommt es dabei dann zu Aufschlägen für die Zahlung per Rechnung.

Vorversicherung

Besteht für Sie eine Vorversicherung, bei der Sie bereits einmal ein Fahrzeug versichert hatten, können Sie die dort gesammelten, schadenfreien Jahre zu der neuen Versicherung mitnehmen. Besteht keine Vorversicherung, steigen Sie in der Regel in der Schadenfreiheitsklasse 0 ein – außer Sie besitzen bereits seit 3 Jahren Ihren Führerschein. In diesem Fall können Sie mit der SF-Klasse ½ beginnen. Eine Möglichkeit, an dieser Stelle Geld zu sparen, ist die Übernahme einer Vorversicherung bzw. des Rabattes eines Dritten, der diesen Rabatt nicht mehr benötigt. Oft ist dies aber nur innerhalb eines engen verwandtschaftlichen Verhältnisses möglich.

Kündigung der Vorversicherung

Wurde Ihnen von Ihrer Vorversicherung gekündigt, kann es sein, dass gewisse Versicherungsgesellschaften Ihnen keinen Teil- oder Vollkaskoschutz mehr gewähren. Durch den sogenannten „Kontrahierungszwang“ sind aber alle Versicherungen dazu verpflichtet, Sie zumindest zu den Mindestdeckungssummen in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung zu versichern.

Vorschäden

Die Angabe der in den letzten beiden Jahrenverursachten Schäden entscheidet über Prämienzuschläge oder sogar den Ausschluss bei gewissen Versicherungsgesellschaften. Sollten es einer Versicherung zu viele Schäden sein, kann die Gesellschaft Sie nur zu den Mindestdeckungssummen in der Haftpflichtversicherung versichern und einen Kaskoschutz verweigern.

Schadenfreiheitsklasse

Die Auswahl der Schadenfreiheitsklassen betrifft die Haftpflicht- und die Vollkaskoversicherung. Sobald Sie das erste Mal eine Kfz-Versicherung auf Sie als Versicherungsnehmer abschließen, wird Ihnen jährlich eine weitere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) gewährt solange Sie unfallfrei fahren. Anhand der SF-Klasse wird dann ein
Beitragssatz (prozentualer Abschlag) bestimmt, um den sich die Grundprämie verbilligt.

Selbstbeteiligung

Gleichzeitig mit der Entscheidung für eine Teil- und/oder Vollkaskoversicherung müssen Sie die entsprechenden Selbstbeteiligungen wählen, die Sie jeweils im Schadenfall übernehmen möchten. Eine übliche Selbstbeteiligung ist z.B. 150€ in der Teilkaskoversicherung und 300€ in der Vollkaskoversicherung. Sie können im Prinzip aber frei zwischen 0€ und 5000€ wählen – unter Umständen wird die gewünschte Selbstbeteiligung dann jedoch nicht von allen Gesellschaften angeboten. In diesem Falle sollten Sie noch andere mögliche Selbstbeteiligungs-Kombinationen ausprobieren.

Werkstattbindung

Bei einer Teil- und/oder Vollkaskoversicherung kann es sich durchaus lohnen, einen Tarif mit Werkstattbindung auszuwählen. Hierbei verpflichten Sie sich dazu, im Schadensfall in die, von der Versicherung gewählte Werkstatt in Ihrer Nähe zu gehen. Die Tarife mit Werkstattbindung sind günstiger als diejenigen mit freier Werkstattwahl – zusätzlich erhält man in der Regel von der Partnerwerkstatt des Versicherers noch weitere Gratisleistungen, wie Abholservice oder Ersatzwagen.

Schutzbrief

Viele Gesellschaften bieten in ihren Tarifen entweder gratis oder gegen Aufschlag einen sogenannten „Schutzbrief“ an. Die Leistungen, die Sie durch einen solchen Schutzbrief automatisch erhalten reichen von der Pannenhilfe über die Bereitstellung eines Mietwagens bis hin zum Krankenrücktransport. Welche Leistungen in den Tarifen enthalten sein müssen, ist nicht vorgeschrieben, daher sollten Sie sich bei den für Sie in Frage kommenden Tarifen über diese Leistungen genauer informieren. Bei Mitgliedern eines Automobilclubs entfällt dieser Punkt meist, da er über die Mitgliedschaft bereits abgedeckt ist.

Mallorca-Police

Die Mallorca-Police ist ein weiteres Tarifmerkmal, das mit der Urlaubsinsel Mallorca allerdings nicht allzu viel zu tun hat. Die Mallorca-Police ist eine Zusatzhaftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge im EU-Ausland und daher nur für all diejenigen interessant, die sich im Ausland einmal einen Mietwagen nehmen möchten. Oft sind die im Ausland versicherten Fahrzeuge nämlich zu sehr niedrigen Deckungssummen versichert, was im Extremfall dazu führen kann, dass Sie bei einem selbstverursachten Unfall den Differenzbetrag zwischen Deckungssumme und Schadensersatzforderung aus eigener Tasche zahlen müssen. Da es hier meist um mehrere Tausend Euro geht, ist eine Mallorca-Police, die diesen Differenzbetrag ausgleicht, sehr sinnvoll. In vielen Tarifen ist sie mittlerweile auch beitragsfrei enthalten.

Grobe Fahrlässigkeit

Bei der Frage nach Einschluss der groben Fahrlässigkeit geht es sowohl um die Kraftfahrzeughaftpflicht- als auch um die Vollkaskoversicherung. Eigentlich wird ein aus grober Fahrlässigkeit hervorgerufener Unfall durch die Versicherung nicht oder nur teilweise abgedeckt. Es gibt aber auch Tarife, in denen die „grobe Fahrlässigkeit“ mitversichert ist. Verursacht man also zum Beispiel einen Unfall durch das Überfahren einer roten Ampel, kann man bei einem solchen Tarif auch in diesem Fall mit der Unterstützung der Versicherung rechnen. Hat man die grobe Fahrlässigkeit nicht in seinen Tarif eingeschlossen, kommt es auf das Abschlussdatum des Versicherungsvertrags an, ob oder wie viel man von der Versicherung erstattet bekommt. Bei vor dem 01.01.2008 abgeschlossenen Verträgen gilt noch bis 01.01.2009 das „Alles-oder-Nichts-Prinzip“ – entscheidet die Versicherung auf „grobe Fahrlässigkeit“ bekommt man also in der Regel gar nichts. Mit dem neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) von ab 01.01.2008 aber wurde eine neue prozentuale Regelung eingeführt, die besagt, dass der Versicherte je nach Grad der groben Fahrlässigkeit an den Schadensersatzforderungen beteiligt wird. Diese Neuregelung gilt für alle ab dem 01.01.2008 abgeschlossenen Verträge und ab 2009 für alle Kfz-Versicherungsverträge.

Marderbiss

Die Schäden durch Marderbiss werden immer durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt, doch hier gibt es wieder verschiedene Wahlmöglichkeiten beim Umfang des Versicherungsschutzes. Der Grundschutz bei Marderbiss betrifft Schäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen; darüber hinaus gibt es Tarife in der Kfz-Versicherung, die auch andere Schäden z.B. an Gummimanschetten und Dämmmatten oder sogar auch alle Folgeschäden, die durch einen Marderbiss entstehen können absichern. Je nach Bedarfseinschätzung, sollten Sie hier den entsprechenden Versicherungsumfang wählen.

Neuwertentschädigung

Haben Sie sich ein neues Auto gekauft und wollen dieses versichern, sollten Sie auf diesen Punkt der Neuwertentschädigung unbedingt achten. Denn im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls bekommen Sie in einem Tarif mit Neuwertentschädigung (auch Neupreisentschädigung genannt) den gesamten Listenpreis und nicht wie üblich den Zeitwert ersetzt. Diese Regelung gilt je nach Versicherung und Tarif über 3 Monate bis 2 Jahre. Danach ist wieder der Zeitwert entscheidend. Da ein Auto aber in dieser ersten Zeit den größten Wertverlust von bis zu 50% erleidet, ist es für Neuwagenbesitzer unerlässlich, einen Tarif mit Neuwertentschädigung zu wählen.

Zusammenstoß mit Wildtieren

Fast jeder Autofahrer begegnet in seinem Leben einmal einem Tier auf der Straße. Um einen eventuellen Schaden richtig abzusichern, sollte man in der Teilkaskoversicherung genau auf die Unterschiede der einzelnen Tarifangebote achten. Der Basisschutz beim Zusammenstoß mit Wildtieren gilt für Tiere nach dem Bundesjagdschutzgesetz (BJG): Wisent, Elch-, Rot-, Dam-, Gams-, Stein-, und Muffelwild, Schwarzwild, Feldhase, Schneehase und Wildkaninchen, Murmeltier, Wildkatze, Luchs, Stein- und Baummarder, Mauswiesel, Dachs, Fischotter, Seehund, Iltis und Hermelin. Die nächste „Stufe“ des Versicherungsschutzes enthält neben den Tieren nach dem BJG auch Nutztiere wie Pferde, Rinder, Schafe, und Ziegen. Möchte man sich rundum absichern, sollte man einen Tarif auswählen, der den Zusammenstoß mit allen Tieren, also zum Beispiel auch Hunden oder Katzen absichert.

Jahresfahrleistung

Durch Ihre Angabe der geschätzten Jahresfahrleistung kann die Versicherungsgesellschaft Sie in verschiedene Kilometerklassen einteilen, die sich auch auf den Beitragssatz auswirken. Meist liegen die Stufengrenzen bei ungefähr 9.000km/12.000km/ 15.000km/ 20.000km/ 25.000km/ 30.000km und über 30.000km. Sie sollen also bei Ihrer Angabe diese Grenzen berücksichtigen, aber auch keine falschen oder haltlosen Angaben machen, denn im Schadensfall kann Sie das teuer zu stehen kommen. Sollten Sie gegen Ende des Vertragsjahres merken, dass Sie die angegebene Jahresfahrleistung doch überschreiten werden, können Sie dies der Versicherungsgesellschaft formlos mitteilen und diese wird sie dann entsprechend neu einstufen und den Beitrag anpassen.

Nächtlicher Abstellplatz

Die richtige Angabe des nächtlichen Abstellplatzes für Ihr Fahrzeug ist interessant, da es zum Beispiel einen „Garagenrabatt“ für Fahrzeughalter, die Ihr Auto nachts regelmäßig in einer Garage abstellen, gibt. Auch bei einigen anderen Abstellmöglichkeiten gibt es Ermäßigungen, daher können Sie durch diese Angabe wiederum etwas an Geld einsparen.

Selbstgenutztes Wohneigentum

Sollten Sie selbstbenutztes Wohneigentum besitzen, gelten Sie bei vielen Versicherungsgesellschaften als zuverlässiger und bodenständiger Zeitgenosse und kommen als potentieller Kunde weiterer Versicherungen, wie Hausrat- oder Glasversicherung in Frage. Daher gewähren Ihnen die Versicherungen in diesem Fall oft Rabatte in der Kfz-Versicherung.

Wohngebäudeversicherung

Die Frage nach der Wohngebäudeversicherung ist deshalb wichtig, weil einige Versicherungen aufgrund einer bestehenden Wohngebäudeversicherung Rabatte gewähren. Bei einigen ist dies nur der Fall, wenn die Wohngebäudeversicherung auch bei der gewählten Versicherung besteht, bei anderen spielt das Versicherungsunternehmen keine Rolle.

Mitgliedschaft in einem Automobilclub

Sollten Sie Mitglied in einem Automobilclub sein, kann Ihnen das bei bestimmten Versicherungsgesellschaften Rabatte einbringen.

Dauerkarte des öffentlichen Verkehrs

Manche Versicherungsgesellschaften gewähren einen Rabatt für Versicherungsnehmer, die über eine Dauerkarte der öffentlichen Verkehrsmittel oder eine Bahncard verfügen.

Treuerabatt

Einige Versicherungen gewähren langjährigen Kunden sogenannte Treuerabatte, daher ist es von Vorteil, wenn Sie Ihre bisherige Versicherung hier angeben, um einen eventuellen Treuerabatt, den Ihnen die Gesellschaft bei einem erneuten Abschluss anbietet, in Anspruch nehmen zu können.